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   OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13   

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OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13 (https://dejure.org/2013,32222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 (https://dejure.org/2013,32222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 B 392/13 (https://dejure.org/2013,32222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 14 EWGAssRBes 1/80, Art 7 EWGAssRBes 1/80, § 53 Nr 2 AufenthG 2004, § 56 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, Art 8 MRK
    Ausweisung assoziationsberechtigter Ausländer - hier: sorgeberechtigter Vater nach Haftentlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers mit Wunsch zum Aufbau einer engeren Beziehung zu seinem leiblichen Kind nach der Entlassung aus der Strafhaft; Anspruch eines (drogenabhängigen) Ausländers auf Therapie für eine günstige Sozialprognose i.R.d. Strafvollzugs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53
    Eltern-Kind-Verhältnis, Strafhaft, Freiheitsstrafe, familiäre Beistandsgemeinschaft, Ausweisung, Umgangsrecht, tatsächlicher Umgang, Umgang, Betäubungsmittel, Handel mit Betäubungsmitteln, Drogendelikt, Straftat

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers mit Wunsch zum Aufbau einer engeren Beziehung zu seinem leiblichen Kind nach der Entlassung aus der Strafhaft; Anspruch eines (drogenabhängigen) Ausländers auf Therapie für eine günstige Sozialprognose i.R.d. Strafvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krimineller Ausländer kann sich gegen Ausweisung nicht auf tatsächlich nicht gelebte Lebensgemeinschaft mit Kind und Familie berufen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krimineller Ausländer kann sich gegen Ausweisung nicht auf tatsächlich nicht gelebte Lebensgemeinschaft mit Kind und Familie berufen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tatsächlich nicht gelebte Lebensgemeinschaft mit Kind und Familie kann Ausweisung nicht entgegengehalten werden

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 13.03.2013 - 2 B 40/13
    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats sogar bei sorgeberechtigten Vätern.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.3.2013 - 2 B 40/13 -, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, und vom 20.7.2012 - 2 A 387/11 -, SKZ 2013, 74, Leitsatz Nr. 45) Da die dahingehenden Versuche des Antragsstellers offenbar bisher ohne Erfolg geblieben sind, gilt für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Ein Ausländer, der - wie der unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Antragsteller - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.3.2013 - 2 B 40/13 -, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11 -, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr.- 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75) Ob der diesbezügliche Sachvortrag in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) eingegangenen Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 2.9.2013 im vorliegenden Verfahren grundsätzlich (noch) zu berücksichtigen war oder nicht, kann daher dahinstehen.

  • OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11

    Abgrenzung Regelfall - Ausnahmefall; Ausweisung eines straffällig gewordenen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13
    Ein Ausländer, der - wie der unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Antragsteller - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.3.2013 - 2 B 40/13 -, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11 -, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr.- 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75) Ob der diesbezügliche Sachvortrag in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) eingegangenen Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 2.9.2013 im vorliegenden Verfahren grundsätzlich (noch) zu berücksichtigen war oder nicht, kann daher dahinstehen.
  • OVG Saarland, 19.06.2001 - 2 B 318/09
    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13
    Ein Ausländer, der - wie der unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Antragsteller - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.3.2013 - 2 B 40/13 -, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11 -, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr.- 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75) Ob der diesbezügliche Sachvortrag in dem nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) eingegangenen Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 2.9.2013 im vorliegenden Verfahren grundsätzlich (noch) zu berücksichtigen war oder nicht, kann daher dahinstehen.
  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des

    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen.(Vgl. BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - m.w.N., InfAuslR 2013, 733) Im Übrigen hat der Antragsteller, ebenso wie z.B. ein drogenabhängiger Straftäter keinen Anspruch darauf hat, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N. (juris)) keinen Anspruch darauf, dass mit der Entscheidung über sein Aussetzungsbegehren so lange zugewartet wird, bis ein (für ihn möglicherweise günstiges) Gutachten über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vorliegt.
  • OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18

    Ausweisung eines "faktischen Inländers" zur Verhinderung weiterer Straftaten

    Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N. (juris)).
  • OVG Saarland, 28.05.2019 - 2 A 41/19

    Ausweisung von Straftätern; Betäubungsmittelkriminalität; Resozialisierung zur

    Ein Ausländer, der - hier durch den Handel mit Betäubungsmitteln - so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen der §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. Nr. 1 AufenthG erfüllt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise dann doch eine günstige Sozialprognose im Hinblick auf eine Rückfallgefährdung beziehungsweise eine Wiederholungsgefahr gestellt werden kann.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 -, vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, SKZ 2018, 163, Leitsatz Nr. 59, vom 2.12.2016 - 2 B 323/1q6 -, SKZ 2017, 95, Leitsatz Nr. 58, vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, SKZ 2014, 44, Leitsatz Nr. 49, vom 13.3.2013 - 2 B 40/13-, SKZ 2013, 176, Leitsatz Nr. 46, vom 27.2.2012 - 2 B 433/11-, SKZ 2012, 190, Leitsatz Nr. 50, vom 18.10.2012 - 2 B 352/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 40, vom 14.9.2011 - 2 B 357/11 -, SKZ 2012, 95, Leitsatz Nr. 35, vom 4.5.2011 - 2 D 210/11 -, SKZ 2011, 244, Leitsatz Nr. 58, und vom 9.4.2009 - 2 B 318/09-, SKZ 2009, 255, Leitsatz Nr. 75).
  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Ebenso wie ein drogenabhängiger Straftäter keinen Anspruch darauf hat, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann,(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) muss mit der Abschiebung eines ausgewiesenen Straftäters nicht solange abgewartet werden, bis diesem im Wege der Einholung neuer Gutachten eine günstigere Sozialprognose gestellt werden kann.
  • OVG Saarland, 05.10.2017 - 2 B 721/17

    Ausweisung mit Sofortvollzug wegen schwerer Straftaten - Anspruch auf Therapie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat ein Straftäter keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris).
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18

    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat er keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 4.4.2019 - 19 ZB 18.1611 -, juris) Soweit der Kläger ferner geltend macht, er sei "nach wie vor drogenabstinent", aufgrund des Maßregelvollzugs sei ihm eine positive Prognose zu stellen und davon auszugehen, "dass er sein künftiges Leben drogenfrei und somit auch straffrei verbringen kann" , führt dies nicht zu einem Entfallen der Wiederholungsgefahr.
  • VG München, 24.01.2014 - M 9 K 13.4325

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Wiederholungsgefahr; Drogenabhängigkeit

    Ein Ausländer, der so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (OVG Saarland, B.v. 24.10.2013 - 2 B 392/13 - juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 09.02.2015 - 2 B 403/14

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausgewiesenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat ein Straftäter keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris).
  • VG München, 13.02.2014 - M 10 K 13.2626

    Ausweisung; faktischer Inländer; Wiederholungsgefahr (bejaht)

    Ein Ausländer, der so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, hat keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (OVG Saarland, B.v. 24.10.2013 - 2 B 392/13 - juris Rn. 15).
  • VG München, 21.01.2015 - M 9 K 14.2291

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Verurteilung wegen gefährlicher

    Daher hat ein Ausländer, der so erheblich kriminell in Erscheinung getreten ist, dass er nach dem Verständnis jedenfalls des Bundesgesetzgebers die im Grundsatz seine zwingende Ausweisung rechtfertigenden Voraussetzungen des § 53 AufenthG erfüllt, keinen Anspruch darauf, im Rahmen seines Strafvollzugs oder auch danach so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (OVG Saarland, B.v. 24.10.2013 - 2 B 392/13 - juris Rn. 15).
  • VG München, 10.12.2014 - M 9 K 14.983

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Handel mit Betäubungsmitteln;

  • VG Bayreuth, 04.06.2014 - B 4 S 14.272

    Besonderen Ausweisungsschutz gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG genießt ein

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